Sprachprüfung in der Herkunftssprache
Die Herkunftssprache kann in Nordrhein-Westfalen auch für den schulischen Bildungsweg genutzt werden. Hier erfahren Schülerinnen, Schüler und Eltern, wie die Sprachprüfung am Ende der Sekundarstufe I funktioniert und welche Bedeutung sie für den Schulabschluss haben kann.
Was ist die Sprachprüfung?
Eine landesweit geregelte Prüfung in der eigenen Herkunftssprache am Ende der Sekundarstufe I.
Herkunftssprache als schulische Leistung
Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte können ihre Herkunftssprache im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) schulisch weiterentwickeln.
Am Ende des Bildungsgangs der Sekundarstufe I wird eine Sprachprüfung in der Herkunftssprache abgelegt. Das Verfahren ist landesweit geregelt und orientiert sich an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Prüfung ist deshalb nicht einfach eine normale Klassenarbeit. Sie gehört zu einem eigenständigen Prüfungsverfahren und wird am Ende des jeweiligen Bildungsgangs durchgeführt.
Die aktuelle offizielle Bezeichnung lautet „Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht“. Der früher häufig verwendete Begriff „Muttersprache“ ist in den aktuellen Regelungen nicht mehr die maßgebliche Bezeichnung.
Wer kann die Sprachprüfung ablegen?
Die Prüfung ist eng mit dem Herkunftssprachlichen Unterricht verbunden.
Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte
Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihre Herkunftssprache schulisch weiterentwickeln und am Ende der Sekundarstufe I nachweisen möchten.
Herkunftssprachlicher Unterricht
Die Sprachprüfung steht im Zusammenhang mit dem Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).
Schülerinnen und Schüler, die am HSU teilnehmen, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung ab.
Am Ende der Sekundarstufe I
Die Prüfung findet am Ende des Bildungsgangs der Sekundarstufe I statt.
In der Regel ist dies die Klasse 10. Am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang (G8) endet der Bildungsgang bereits nach Klasse 9.
Die Schule klärt das Verfahren
Für konkrete Fragen zur Teilnahme, Anmeldung, Prüfung und den jeweiligen Fristen sollten Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern frühzeitig die eigene Schule oder das Schulamt Münster ansprechen.
Wie ist die Prüfung geregelt?
Die Sprachprüfung folgt den landesweiten Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Prüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses
Die Sprachprüfung wird auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses durchgeführt.
Die aktuelle NRW-Regelung hat die Sprachprüfung an das Verfahren der Zentralen Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I angepasst.
Die Prüfung findet am Ende des Bildungsgangs statt. Die Anforderungen orientieren sich am angestrebten Schulabschluss.
In der Regel wird die Sprachprüfung am Ende der Klasse 10 abgelegt. Am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang (G8) ist das Ende des Bildungsgangs Klasse 9.
In welchen Sprachen?
In Münster wird Herkunftssprachlicher Unterricht derzeit in zehn Sprachen angeboten.
Aktuelle HSU-Sprachen in Münster
Die tatsächlich angebotenen Unterrichtsorte, Gruppen und Zeiten können sich ändern. Deshalb sollten die aktuellen Informationen des Schulamtes Münster geprüft werden.
Der Zusammenhang mit dem HSU
Der Herkunftssprachliche Unterricht bereitet zugleich auf die schulische Nutzung der Sprache vor.
Herkunftssprache weiterentwickeln
Im HSU werden die Herkunftssprachen in Wort und Schrift weiterentwickelt und vertieft.
Landeskunde
Neben der Sprache werden auch Kenntnisse über das jeweilige Land und seine Kultur vermittelt.
Unterricht außerhalb des regulären Stundenplans
Der HSU findet in Münster grundsätzlich außerhalb des regulären Unterrichts statt und umfasst in der Regel drei Wochenstunden am Nachmittag.
Eintrag im Zeugnis
Die Leistungen im Herkunftssprachlichen Unterricht werden bewertet und im Zeugnis unter „Bemerkungen“ eingetragen.
Welche Bedeutung hat die Note?
Eine gute Leistung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Schulabschluss berücksichtigt werden.
Mindestens die Note „gut“
Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann nach den geltenden schulrechtlichen Regelungen beim Schulabschluss eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
Hauptschule
In der Hauptschule kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung im Fach Englisch ausgleichen.
Andere Schulformen
Bei anderen Schulformen kann die entsprechende Regelung eine Fremdsprache betreffen, die an der jeweiligen Schule unterrichtet wird.
Kein automatischer Ausgleich
Die Teilnahme an der Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestimmte schlechte Note ausgeglichen werden kann.
Es gelten die jeweiligen schulrechtlichen Voraussetzungen und die konkrete Prüfungsleistung.
Bei Fragen zum konkreten Schulabschluss sollte immer die eigene Schule beziehungsweise das zuständige Schulamt einbezogen werden. Entscheidend sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden schulrechtlichen Regelungen.
Wie läuft die Sprachprüfung ab?
Eine frühzeitige Beratung hilft, Fristen und Voraussetzungen nicht zu verpassen.
Informieren
Rechtzeitig vor dem Ende der Sekundarstufe I bei der Schule oder beim Schulamt nachfragen.
Voraussetzungen klären
Schule und Schulamt klären die Teilnahme und das weitere Verfahren.
Vorbereiten
Der HSU bietet eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Herkunftssprache.
Prüfung
Die Sprachprüfung wird nach den landesweiten Vorgaben durchgeführt.
Ergebnis
Die Prüfungsleistung wird nach den geltenden schulrechtlichen Regelungen berücksichtigt.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Mehrsprachigkeit kann auch beim weiteren Bildungsweg eine wichtige Ressource sein.
Die Herkunftssprache nicht vergessen
Gute Kenntnisse der eigenen Herkunftssprache können auch außerhalb des privaten Umfelds wertvoll sein. Die schulische Anerkennung von Mehrsprachigkeit ermöglicht es, vorhandene Kompetenzen sichtbar zu machen.
Gleichzeitig ersetzt die Sprachprüfung weder den Deutschunterricht noch die notwendige Deutschförderung. Deutschkenntnisse bleiben für den schulischen Bildungsweg in Deutschland besonders wichtig.
Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler sollten möglichst frühzeitig die Schule, die Bildungsberatung oder das Schulamt Münster ansprechen.
Kontakt in Münster
Das Schulamt Münster ist für Fragen zum HSU und zur Sprachprüfung eine wichtige Anlaufstelle.
Amt für Schule und Weiterbildung
Schulamt für die Stadt Münster
Höfflingerweg 1
48153 Münster
Zentrale: 0251 492-4001
Sabine Thöne
Zimmer 5204
0251 492-4054
0251 492-2828
Weitere Informationen im Münster-Kompass
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Offizielle Informationen
Bei Prüfungen und Schulabschlüssen sind die aktuellen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen maßgeblich.
Schulministerium NRW
Aktuelle Regelungen zum Herkunftssprachlichen Unterricht und zur Sprachprüfung.
Informationen NRWSchulamt Münster
Informationen zu HSU, Sprachförderung und schulischen Angeboten für zugewanderte Schülerinnen und Schüler.
Stadt MünsterDie Sprachprüfung in der Herkunftssprache ist Teil des nordrhein-westfälischen Verfahrens im Herkunftssprachlichen Unterricht. Sie wird am Ende des Bildungsgangs der Sekundarstufe I abgelegt. Eine mindestens gute Leistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beim Schulabschluss für einen Ausgleich einer mangelhaften Leistung in einer Fremdsprache berücksichtigt werden.
