Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Die eigene Herkunftssprache weiterlernen, Mehrsprachigkeit stärken und den Bildungsweg unterstützen – der Herkunftssprachliche Unterricht ist ein zusätzliches schulisches Angebot für Kinder und Jugendliche.
Was ist HSU?
HSU hilft Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Herkunftssprache in Wort und Schrift weiterzuentwickeln.
Mehrsprachigkeit als Stärke
Der Herkunftssprachliche Unterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen oder die Herkunftssprache ihrer Familie weiterlernen möchten.
Neben der Sprache werden auch Kenntnisse über das jeweilige Herkunftsland und seine Kultur vermittelt. Damit ist HSU ein wichtiger Beitrag zur Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit.
HSU ist ein zusätzliches schulisches Angebot. Er ersetzt nicht den regulären Unterricht.
HSU-Sprachen in Münster
Die Stadt Münster bietet derzeit ergänzenden Herkunftssprachlichen Unterricht in zehn Sprachen an.
Diese zehn Sprachen werden aktuell in Münster angeboten. Die konkreten Unterrichtsorte, Gruppen und Zeiten können sich jedoch von Schuljahr zu Schuljahr ändern. Das Land Nordrhein-Westfalen begrenzt den HSU grundsätzlich nicht auf eine feste Liste von Sprachen. Ob ein konkretes Angebot eingerichtet werden kann, hängt unter anderem von den vorhandenen Lerngruppen und den organisatorischen Möglichkeiten ab.
Wie funktioniert der Unterricht?
HSU findet zusätzlich zum regulären Schulunterricht statt.
Zusätzlicher Unterricht
In Münster findet der HSU außerhalb des regulären Schulunterrichts statt, in der Regel am Nachmittag.
Der Unterricht umfasst in Münster normalerweise drei Wochenstunden.
Sprache in Wort und Schrift
Die Schülerinnen und Schüler lernen ihre Herkunftssprache systematisch weiter und vertiefen ihre Fähigkeiten im Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen.
Landeskunde und Kultur
Neben der Sprache werden auch Kenntnisse über die jeweiligen Länder und Kulturen vermittelt.
Ausgebildete Lehrkräfte
Der HSU wird von entsprechend ausgebildeten Lehrkräften erteilt.
Die genauen Unterrichtszeiten und Unterrichtsorte werden für jedes Schuljahr neu festgelegt. Deshalb sollten Familien immer die aktuelle Übersicht des Schulamtes verwenden.
Wer kann am HSU teilnehmen?
Das Angebot richtet sich sowohl an bereits länger in Deutschland lebende Kinder als auch an neu Zugewanderte.
Für mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler
Am HSU können Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte teilnehmen. Das gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, die schon länger in Deutschland leben, als auch für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler.
Entscheidend ist, dass ein entsprechendes HSU-Angebot vorhanden ist und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Primarstufe
Grundsätzlich wird HSU eingerichtet, wenn mindestens 15 Schülerinnen und Schüler mit derselben Herkunftssprache angemeldet sind.
Sekundarstufe I
In der Sekundarstufe I gilt grundsätzlich eine Mindestgröße von 18 Schülerinnen und Schülern mit derselben Herkunftssprache.
Wird die erforderliche Gruppengröße an einer einzelnen Schule nicht erreicht, können nach Entscheidung der Schulaufsicht auch schulübergreifende Lerngruppen eingerichtet werden.
Anmeldung zum HSU
Die Anmeldung erfolgt über die Schule des Kindes.
Schule fragen
Fragen Sie die Schule Ihres Kindes nach dem aktuellen HSU-Angebot.
Sprache nennen
Teilen Sie mit, welche Herkunftssprache Ihr Kind weiterlernen möchte.
Angebot prüfen
Die Schule informiert über vorhandene Gruppen, Unterrichtsorte und Zeiten.
Anmelden
Die Anmeldung zum HSU erfolgt über die Schule.
Unterrichtsorte und Unterrichtszeiten können sich jedes Schuljahr ändern. Verwenden Sie deshalb immer die aktuelle Übersicht des Schulamtes.
Leistungen und Zeugnis
Die Leistungen im HSU werden schulisch berücksichtigt.
Bewertung
Die Leistungen im Herkunftssprachlichen Unterricht werden bewertet.
Eintrag im Zeugnis
Die Leistungsnote wird im Zeugnis unter „Bemerkungen“ eingetragen.
Weitere Schullaufbahn
Positive Leistungen im HSU sollen bei der Beratung über die weitere Schullaufbahn berücksichtigt werden.
Sprachprüfung
In der Sekundarstufe I gibt es eine verbindliche Sprachprüfung in der Herkunftssprache.
Sprachprüfung in der Herkunftssprache
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I hat die Sprachprüfung eine besondere Bedeutung.
Prüfung am Ende der Sekundarstufe I
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig am Herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen, legen am Ende der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ab.
Die Teilnahme an dieser Sprachprüfung ist verbindlich.
Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann beim Schulabschluss eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach den geltenden schulrechtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mehrsprachigkeit ist eine Ressource
Die Herkunftssprache kann für den Bildungsweg eines Kindes eine wichtige Stärke sein.
Familiensprache erhalten
HSU hilft Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Familiensprache systematisch weiterzuentwickeln und ihre Kenntnisse in Wort und Schrift zu vertiefen.
Interkulturelle Kompetenzen
Sprache und Landeskunde verbinden sich im HSU mit dem Wissen über kulturelle Zusammenhänge.
Identität und Zugehörigkeit
Mehrsprachigkeit kann Kindern helfen, ihre unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Erfahrungen miteinander zu verbinden.
Mehrsprachigkeit als Ressource
Nordrhein-Westfalen versteht die vorhandenen Herkunftssprachen ausdrücklich als Ressource für Bildung und Teilhabe.
Kontakt in Münster
Bei Fragen zum HSU können sich Eltern zunächst an die Schule ihres Kindes oder an das Schulamt wenden.
Amt für Schule und Weiterbildung
Schulamt für die Stadt Münster
Höfflingerweg 1
48153 Münster
Postanschrift:
48127 Münster
Telefon: 0251 492-4001
Das Schulamt führt den Bereich Herkunftssprachlicher Unterricht.
Sprach- und Kulturmittlung
Wenn Familien Unterstützung bei der Kommunikation mit der Schule benötigen, gibt es in Münster weitere Hilfen.
Sprach- und Kulturmittlerinnen
Das Amt für Schule und Weiterbildung vermittelt Sprach- und Kulturmittlerinnen für die Kommunikation zwischen Schulen, Eltern und zugewanderten Familien.
Sie können beispielsweise bei Elterngesprächen unterstützen und dabei helfen, die Strukturen des deutschen Schulsystems verständlich zu machen.
Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern
0251 492-4065
Weitere Informationen
Diese Angebote können für Familien mit mehrsprachig aufwachsenden Kindern ebenfalls interessant sein.
HSU bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Herkunftssprache zusätzlich zum regulären Schulunterricht weiterzulernen. In Münster gibt es aktuell Angebote in Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Italienisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Die Anmeldung erfolgt über die Schule. Da sich Unterrichtsorte und Zeiten ändern können, sollte immer die aktuelle Übersicht des Schulamtes verwendet werden.
