Sozialamt Münster

Das Sozialamt der Stadt Münster unterstützt Menschen in unterschiedlichen sozialen und finanziellen Lebenssituationen. Dazu gehören unter anderem Leistungen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, Hilfen für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote für Menschen in besonderen sozialen Notlagen.

Wichtig für Menschen mit wenig Einkommen

Welche Unterstützung zuständig ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Das Sozialamt ist insbesondere für bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sowie weitere soziale Hilfen zuständig. Erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, wenden sich dagegen in der Regel an das Jobcenter.

Welche Hilfe bietet das Sozialamt?

Grundsicherung

Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Dabei können unter anderem der Lebensunterhalt sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese Leistung kann Menschen unterstützen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Voraussetzung ist unter anderem, dass keine vorrangige Leistung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht.

Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege in Betracht kommen.

Dies kann sowohl ambulante Pflege zu Hause als auch Tages-, Kurzzeit- oder stationäre Pflege betreffen.

Menschen mit Behinderungen

Das Sozialamt ist unter anderem für bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Teilhabe an Bildung und für bestimmte Bereiche der sozialen Teilhabe.

Außerdem bearbeitet das Sozialamt Angelegenheiten rund um Schwerbehindertenausweise.

Schwerbehindertenrecht

Das Sozialamt führt das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch und ist unter anderem für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

Für bestimmte Anliegen gibt es eigene Ansprechstellen innerhalb des Sozialamtes.

Weitere soziale Leistungen

Zum Aufgabenbereich gehören außerdem unter anderem Schüler-BAföG, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die Übernahme bestimmter Bestattungskosten.

Auch Menschen mit Migrationsvorgeschichte können über verschiedene Angebote und Netzwerke Unterstützung erhalten.

Unterstützung für Geflüchtete

Das Sozialamt bearbeitet auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem gibt es beim Sozialamt Angebote für geflüchtete Menschen und einen Sozialdienst für Flüchtlinge.

Der Sozialdienst begleitet insbesondere geflüchtete Menschen, die in städtischen Übergangseinrichtungen leben. Nach dem Umzug in eine eigene Wohnung kann die Begleitung noch für einen begrenzten Zeitraum fortgeführt werden.

Wohnungs- und soziale Notlagen

Das Sozialamt ist auch Ansprechpartner bei bestimmten sozialen Notlagen, Wohnungsproblemen und drohendem Wohnungsverlust.

Bei akuter Wohnungslosigkeit oder Miet- und Energieschulden gibt es spezielle Anlaufstellen. Bei Problemen mit der Wohnung sollte möglichst frühzeitig Kontakt aufgenommen werden.

Kontakt zum Sozialamt

Sozialamt Münster

Kundenzentrum Soziales

Das Kundenzentrum im Erdgeschoss der Hafenstraße 8 ist die zentrale Anlaufstelle des Sozialamtes.

Dort erhalten Sie Kurzinformationen, können Unterlagen abgeben und – wenn erforderlich – einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Für ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch empfiehlt die Stadt Münster eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Ansprechperson.

Wenn Sie noch keine Ansprechperson beim Sozialamt haben, können Sie sich über die zentrale Telefonnummer 0251 492-5560 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.

Online-Angebote und Informationen

Weitere Informationen im Münster-Kompass

Wichtig

Die Zuständigkeit für eine Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle zuständig ist, können Sie zunächst beim Sozialamt nachfragen. Für erwerbsfähige Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ist in der Regel das Jobcenter zuständig.

Stand: Die Angaben wurden anhand der aktuellen Informationen der Stadt Münster überprüft. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Antragswege können sich ändern. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine kurze telefonische oder digitale Prüfung der aktuellen Angaben.

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